CDU-Kreisverband Herford

„12 Monate später: Upskirting - das voyeuristische fotografieren unter den Rock einer Frau - wird unter Strafe gestellt!"

Die Frauen Union Deutschland, Lobby für die Anliegen von Frauen, forderte bereits vor 1 Jahr, dass das „Upskirting" - das voyeuristische Fotografieren unter den Rock einer Frau - voll-umfänglich unter Strafe gestellt wird. „Upskirting" ist erniedrigend, einfach nur abstoßend und verletzt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau.“ So Beate Abkte, Vorsitzende der Frauen Union Kreis Herford.


Foto: CDU/Markus SchwarzeFoto: CDU/Markus Schwarze
Die Landratskandidatin der CDU Frau Dorothee Schuster ergänzt: „Endlich ist es soweit: Bundestag und Bundesrat machten den Weg für eine Rechtsänderung frei. Das neue Gesetz sieht für 'Upskirting" eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Voraussichtlich ab Herbst ist damit das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt eine Straftat. Damit ist erneut eine Initiative der Frauen Union erfolgreich."
Die bestehende Rechtslage bot für Opfer von „Upskirting" aus Sicht der Frauen Union keine zufriedenstellende Antwort. Opfer konnten sich zwar auf den Straftatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (5201a StGB) berufen, aber: Das greift nur, wenn von dem Opfer in einer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum unbefugt eine Bildaufnahme hergestellt oder übertragen und dadurch der höchstpersönliche Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt wurde.

Dorothee Schuster weiter: „Diese Eingrenzung war nicht sinnvoll und das Strafrecht vernachlässigte aus Sicht der Frauen Union Kreis Herford das hier in erster Linie verletzte Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung der Frau."