CDU fordert seit über 10 Jahren Gebührenentlastung für Windelentsorgung
Die Rödinghauser Abfallgebührensatzung belastet Familien mit kleinen Kindern finanziell besonders stark. Dieses hat die Rödinghauser CDU seit Einführung der Müllverwiegung vor mehr als 10 Jahren immer wieder öffentlich gemacht. Mehrere Anträge der CDU zur Änderung dieser Ungerechtigkeit wurden immer wieder von der SPD blockiert.
Positiv hat die Rödinghauser CDU zu Kenntnis genommen, dass sich auch bei der SPD nach mehr als einem Jahrzehnt die Erkenntnis durchsetzt, dass diese Gebührensatzung ungerecht ist. In einem Antrag wird eine direkte finanzielle Unterstützung zur Windelentsorgung für alle Kinder bis zum dritten Lebensjahr gefordert. Die CDU begrüßt diesen positiven Stimmungswandel bei der SPD. Allerdings kann dieses nur einen ersten Schritt darstellen, da es immer noch eine finanzielle Benachteiligung von Familien gibt: Nach der Vorlage der Verwaltung, entstehen den Eltern für die Windelentsorgung in den ersten drei Lebensjahren Kosten in Höhe von ca. 165 €. Es ist allerdings nur ein Kostenzuschuß von maximal 30 € pro Jahr geplant. Folglich würden junge Familien also mit jedem Kind die Abfallentsorgung in der Gemeinde Rödinghausen mit 75 € subventionieren. Selbst nach dieser Regelung ist Rödinghausen in Puncto Abfallentsorgung also noch weit von einer Familienfreudlichkeit entfernt. Den wesentlichen Grund für diese Ungerechtigkeit sieht die CDU in der Berechnung der Müllgebühren. Gerecht wäre es, feste und variable Kosten zu trennen, die festen Kosten auf die Grundgebühr und die variablen auf die Gewichtsgebühr umzulegen. Statt dessen hat die SPD seinerzeit willkürlich Gewichts- und Grundgebühr festgelegt, was zu einer Benachteiligung von Familien gegenüber Single- oder Doppelverdienerhaushalten führt.
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