CDU-Kreisverband Herford

Nun haben es die Rödinghauser amtlich: Finanzielle Mehrbelastung für alle Bürger aufgrund falscher Finanzpolitik der vergangenen Jahre

Was für eine aufregende Woche für Rödinghauser Familien. Am 09.06.2015 flatterte der erste von zwei Briefen von der Gemeinde Rödinghausen in den Briefkasten.

Die Überschrift: „Entgelte für das Grundschulbetreuungsangebot und den Offenen Ganztag ab dem 01.08.2015“ konnte nichts Gutes bringen. Genauso war es! Denn für das Schuljahr 2015 /2016 wird das monatliche Entgelt zum Grundschulbetreuungsangebot bzw. zur Offenen Ganztagsgrundschule erhöht.

 

Auch der zweite Brief am 10.06.2015 „Änderungsbescheide über Grundbesitzabgaben und andere Abgaben“  sollte das Portmonee der Rödinghauser treffen. Die Grundsteuer B wurde für 2015 von einem Hebesatz von 390 % auf 465 % erhöht. Diese Erhöhung soll der Gemeinde einen Mehrertrag von 260.000 Euro einbringen. Seit Jahren versucht die Gemeinde Rödinghausen die Kassenlage in den Griff zu bekommen, die Erfolge sind trotz erneuter Anpassung der Steuerhebesätze spärlich. Es sind genau 2 Jahre her, wo der o.g. Hebesatz von 340 % auf 390 % erhöht wurde.

 

Die Gemeinde greift 2015 den Hauseigentümern, Mietern, Gewerbetreibende und Familien tiefer in die Taschen, sodass sie auf dem besten Weg ist, ihren Ruf als familienfreundlicher Ort aufs Spiel zu setzen.

Durch zahlreiche Gespräche wissen wir, dass viele Eltern mit einem Kind ihre weitere Familienplanung sehr genau überdenken, da sie Angst haben die weiteren Kosten nicht mehr tragen zu können. Nicht zuletzt durch die Anhebung der Grundsteuer B wurden die Hausbesitzer und Mieter, die natürlich auch oft Kinder haben, in der Vergangenheit schon stark belastet.

Für die politischen Fehlentscheidungen bekommen jetzt die Rödinghauser Bürger und Familien die Rechnung.

 

Hier ein Beispiel  einer Rödinghauser Familie:

 

In 2013 Grundbesitzabgaben erhöht             à 50,12 Euro p.a.

Grundbesitzabgabenerhöhung 2015             à75,24 Euro p.a.

Entgelt Grundschulbetreuung                        à268,80 Euro p.a.

 

+ Jahresentleihgebühr der Gemeindebücherei  für Familien von 15 Euro

+ Erhöhung der Familiendauerkarte für das Freibad Rödinghausen um 10 Euro.

 

Wenn man dann die Beilage des Bürgermeisters im Änderungsbescheid liest: „Familiengerechtigkeit und wirtschaftsorientiertes Handeln prägen unseren Weg“, kann man dieses als Familie nicht nachvollziehen. In den Augen der Rödinghauser Familien muß es geradezu wie eine Frechheit wirken, wenn der Bürgermeister in dieser Situation –auf Kosten der Steuerzahler – nach Berlin reist um sich dort „Familiengerechtigkeit“ bescheinigen zu lassen.