Keine Verunsicherungen schaffen!
Berlin/Herford. Der Deutsche Bundestag hat heute abschließend über das so genannte „Heizungsgesetz“ der Bundesregierung beraten und abgestimmt. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU im Kreis Herford, Joachim Ebmeyer:
„Entgegen vieler Aufrufe an die Ampel, das Gebäudeenergiegesetz grundlegend zu überarbeiten, peitscht sie es ohne weitere Befassung durch den Bundestag. Nach wie vor sorgt das Gesetz für viele offene Fragen und große Verunsicherung. Echte Technologieoffenheit bei der Heizung und ein Förderkonzept auch für Energieeinsparungen durch Gebäudesanierung sucht man vergeblich.
Verbote, Bürokratie und Verunsicherung schaffen keinen Klimaschutz. Wir als CDU lehnen daher das Heizungsgesetz ab und werden es bei einer Regierungsübernahme zurücknehmen. Unser Ziel ist Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Die Bundesregierung setzt auf diesem Weg auf Verbote, Bürokratie und staatliche Vorgaben. Unser Weg ist ein anderer: Wir wollen Anreize schaffen, Technologieoffenheit gewährleisten und setzen auf marktwirtschaftliche Instrumente, insbesondere einen CO2-Preis mit sozialem Ausgleich.
Es wäre richtig gewesen, die Umstellung der privaten Haushalte auf klimaschonende Heizungen so zu belassen, wie dies von der unionsgeführten Bundesregierung beschlossen worden war: Mit einer angemessenen Förderung der privaten Haushalte mit individuellem Sanierungsfahrplan und festem Vertrauen in die Wirkungsmechanismen der Bepreisung von CO2-Emissionen. Mit einer CO2-Bepreisung werden die Kosten für Öl und Gas sukzessive teurer, und der Einbau alternativer, CO2–freier Heizungen wird für die privaten Haushalte wirtschaftlich immer attraktiver. Der Staat würde den Eigentümern damit auch die Freiheit einräumen, für welche Technologie sie sich entscheiden, und Raum lassen für neueste technologische Entwicklungen.
Das „Heizungsgesetz“ der Ampel bleibt ein sozial ungerechtes und nicht praxistaugliches Regelwerk ohne bezifferbaren klimapolitischen Mehrwert. Denn Bundeswirtschaftsminister Habeck kann noch nicht einmal beziffern, wie hoch die CO2-Einsparungen durch das „Heizungsgesetz“ sind. Was genau das Gesetz für den Klimaschutz bringt, wollen die Bürgerinnen und Bürger aber wissen, wenn sie für den Einbau klimafreundlicher Heizungen tief in die Tasche greifen müssen.“
Hintergrund:
Ursprünglich wollte die Regierung das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden. Weil die Parlamentarier aber nicht ausreichend Zeit bekommen hatten, es auch nur zu lesen, stoppte das Bundesverfassungsgericht auf Ersuchen des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann das Verfahren. Nun wurde das sogenannte Gebäudeenergiegesetz gleich in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause für die abschließende Lesung gleich wieder auf die Tagesordnung gesetzt und mit der Mehrheit der Ampel-Koalition verabschiedet.